03.09.2010
Pickerlgutachten vorm Autokauf
Nach einer Havarie waren der Verschlussmechanismus der Motorhaube und das serienmäßige Überschlagssystem nicht einwandfrei instand gesetzt worden. Die Folgen: Bei Tempo 220 auf der Autobahn öffnete sich die Motorhaube, der Wagen überschlug sich mehrmals, landete platt auf dem Boden. Der 34-jährige Lenker überlebte nicht, seine Beifahrerin wurde schwer verletzt. „Fahrzeuge, die nicht in ordentlichen Kfz-Werkstätten repariert wurden, können gravierende Sicherheitsmängel aufweisen“, erklärt KommR Friedrich Nagl, BIM der Kfz-Techniker.
„Deshalb müssten alle Fahrzeuge, die neu zugelassen werden, mit dem § 57a-Gutachten eines Sachverständigen oder eines Fachbetriebs ausgestattet werden. Ansonsten ist die Sicherheit nicht gewährleistet, weder für die Insassen des Wagens noch für andere Verkehrsteilnehmer.“ Da die Gesetzesmühlen bekanntlich langsam mahlen, empfiehlt Nagl derzeit den Kunden beim Kauf eines Gebrauchtwagens außerhalb eines ordentlichen Kfz-Betriebs selbstständig ein Pickerl-Gutachten in der Werkstatt des Vertrauens anzufordern.




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