Verkehrsfreigabe A5 und S1 sowie Rastplätze
18.02.2010
Grünes Licht, eingeschränkt

Gleichzeitig weisen die zuständigen Bezirkshauptmannschaften darauf hin, dass die damit verbundenen Lkw-Durchfahrtsverbote von der Behörde rigoros überwacht werden. Die niederösterreichische Fachgruppe Güterbeförderung ersucht die Mitgliedsbetriebe, die neuen Bestimmungen vom ersten Tag an zu beachten, damit nicht unnötigerweise Strafen ausgesprochen werden müssen.
Sämtliche Lkw-Durchfahrtsverbote sind auf der Homepage der NÖ Landesregierung im Internet zu finden:
www.noel.gv.at/Verkehr-Technik/LKW-Verkehr-in-NOe/LKW-Durchfahrtverbote.html.
Die Fachgruppe Güterbeförderung weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich um Lkw-Durchfahrtsverbote handelt und der Quell- und Zielverkehr davon nicht betroffen ist!
A1/A4: Weitere Lkw-Stellplätze
Seit November 2009 ist die Erweiterung der Raststation Göttlesbrunn auf der A4 in Betrieb. In drei Monaten hat die Asfinag entsprechend ihrer Bedarfserhebung 50 zusätzliche Lkw-Stellplätze errichtet. Nach dem ersten Monat zieht man eine zufriedene Bilanz: Die neuen Stellflächen werden von den Kunden gut angenommen.
Auf der A1 wurden die beiden Schwerpunktrastplätze Hainbach Nord und Süd bei km 230,5 (zwischen den Anschlussstellen Regau und Seewalchen) für den Verkehr freigegeben. Beide verfügen über jeweils 39 Lkw-Stellplätze – eine entsprechende Infrastruktur wird laut Asfinag in den nächsten Monaten folgen. Im Endausbau werden die Rastplätze über Sanitäranlage, Getränke- und Snackautomaten sowie großzügige Erholungsbereiche mit zahlreichen Sitzgelegenheiten verfügen.
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